Stand : 01.01.2004
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich: entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers die Lieferung an den Nutzer vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen, sowie Modelländerungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung bleiben vorbehalten, ohne das sich hieraus Ansprüche gegen uns herleiten lassen.
§ 3 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Vertrages oder dessen Bestätigung zustande.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Alle Liefertermine werden soweit möglich eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens von uns liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung bleibt ausgeschlossen.
(3) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt als Lieferort, die im Vertrag angegebene Nutzeradresse. Die Anlage gilt als auftragsgemäß geliefert, auch wenn sie zum Termin vom Nutzer nicht angenommen wurde.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lieferort oder mit Abnahme durch den Käufer auf diesen über.
(2) Versicherung gegen Transportschäden erfolgt immer nur auf ausdrückliche Anordnung des Käufers.
§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Nutzer nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(3) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Nutzers - gleich aus weichen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Nutzers.
(4) Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadenrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gemäß § § 463, 480 Abs.2 BGB vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte.
(5) Unsere Eigenhaftung setzt jedoch voraus, daß wir schuldhaft eine Kardinalspflicht oder eine wesentliche Pflicht verletzt haben; in diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Nutzer auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu. Eine Änderung ist frühestens sechs Monate nach Vertragsabschluß möglich.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig, der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Nutzer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Mahnungen dürfen wir pauschal mit 7,50 € berechnen.
(4) Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Rechnungsendpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(6) Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Nutzers als fragwürdig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Ersatzansprüche geltend zu machen.
§ 8 Weitere Verwendung
(1) Bei einem Weitervertrieb unserer Produkte in andere Länder sind die deutschen Außenwirtschafts- und US-Bestimmungen unbedingt zu beachten. Eine Weitergabe bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
§ 9 Haftung
(1) Soweit gemäß § 6 Abs. 3 bis Abs. 5 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
(2) Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz, sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
(3) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch Inanspruchnahme von unseren Dienstleistungen enstanden sind auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf 250,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von uns gelieferter Hardware verursacht werden, ist auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf 250,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Nutzers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Nutzers -abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Nutzer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Nutzer für den uns entstandenen Ausfall.
§ 11 Änderungen
(1) Abbildungen, Maße und Farben, und technische Daten gelten nur als annähernd. Muster sind unverbindliche Typenmuster, es sei denn, daß wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Weiterhin behalten wir uns vor, anstelle des uns im Auftrag gegebene Produktes eine vergleichbare Ware zu liefern, die der Spezifikation des bestellten Produktes nahe kommt. Der Preis kann sich in solch einem Fall nach oben oder unten verändern, sofern wir das Lieferproblem nicht zu verschulden haben.
§ 12 Schlußbestimmungen
(1) Falls der Nutzer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Nutzers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.