Wir unterstützen Sie bei Ihren Datenschutzverpflichtungen

Seit letzten Montag dürfen Gastronomiebetriebe und weitere Einrichtungen des alltäglichen Lebens wie Friseure, Massage-Salons und Fitness-Studios wieder öffnen.

Dabei sind Auflagen zu Abstand und maximale Gäste- / Käufer-Zahl auf der Verkaufsfläche durchaus eine Herausforderung für die Betreiber. Bei all den Umstellungen wird der Datenschutz oft vergessen.

Denn häufig sind die Betriebe durch regionale und kommunale Verordnungen dazu verpflichtet, die Daten Ihrer Kunden / Besucher zu erfassen und den Gesundheitsämtern auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Dies soll der schnellen Verfolgung von Infektionsketten dienen, falls eine Person nachträglich positiv getestet werden sollte.

Hierbei gilt es für die Betreiber einiges zu beachten, wie z.B.:

  • Welche personenbezogenen Daten sind von den Kunden und Besuchern zu erfassen?
  • Wann bzw. in welchen Fällen müssen die personenbezogenen Daten erfasst werden?
  • Sind die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO ausreichend erwähnt?
  • Wie lange gilt es, die erfassten Daten aufzubewahren?

Als Service für unsere Kunden bieten wir Ihnen hierzu unsere kostenfreie Unterstützung an. Wir greifen dabei u.a. auf professionell erstellte Mustervorlagen zurück und beraten Sie, was Sie bezüglich der geltenden Datenschutzbestimmungen beachten müssen.

 

Oliver Fuhrmann

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten und Datenschutzberater Oliver Fuhrmann unter 0221 / 75 992 – 170 oder per E-Mail unter datenschutz@rhein-consulting.de

Beitrag teilen: