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Externer Datenschutzbeauftragter als Allround-Lösung für Ihr Unternehmen

Als Dienstleister für IT-Lösungen und -Sicherheit ist das Thema Datenschutz für uns schon immer Dreh- und Angelpunkt unserer Arbeit. Um unsere Kunden seit der Neuauflage der DSGVO noch besser zu unterstützen, ermöglichen wir Ihnen ebenfalls die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten über die Rhein Consulting GmbH. 

Profitieren Sie von unserer zertifizierten Expertise im Datenschutz und der Kostentransparenz durch unsere Datenschutz-Pakete: 

Datenschutz-
Starter
Datenschutz-
Professional
Datenschutz-
Professional Plus
Beispiel Pakete
ab € 50
monatlich
ab € 130
monatlich
ab € 260
monatlich
Leistungen als ext. DSB und Datenschutz-Beratung pro Monat inklusive
Leistungen als ext. DSB und Datenschutz-Beratung pro Monat inklusive1 Stunde3 Stunden
Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht1 x jährlich permanent durch Datenschutz Cockpitpermanent durch Datenschutz Cockpit
Statusgespräch
Statusgespräch1 x jährlich (Telefon / Video-Call)1 x jährlich vor Ort oder Telefon / Video-Call 2 x jährlich vor Ort oder Telefon / Video-Call
Aktualisierung Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Website
Aktualisierung Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Website 1 x jährlich2 x jährlich
Datenschutz-Box
Datenschutz-Box
Stellung ext. DSB nach DSGVO und BDSG-NEU
Stellung ext. DSB nach DSGVO und BDSG-NEU

inklusive Meldung bei der zuständigen Datenschutzbehörde


inklusive Meldung bei der zuständigen Datenschutzbehörde
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Datenschutz-Audit: Bestandsaufnahme und Analyse

In einem Datenschutz-Audit analysiert und klärt der externe Datenschutzbeauftragte zunächst den aktuellen Datenschutzstand im Unternehmen. Dieser bildet die Grundlage für den Datenschutzbeauftragten und unterstützt gleichzeitig die Kontroll- und Rechenschaftspflichten, welche die DSGVO den Unternehmen auferlegt hat. Nach dieser Bestandsaufnahme erhalten Sie seinen Audit-Bericht mit Empfehlungen zu Maßnahmen, deren Priorisierung sowie Zuweisung an die zuständigen Stellen. 
 
Die Durchführung eines Datenschutz-Audits ist notwendig, falls in Ihrem Unternehmen noch keines durchgeführt wurde oder das letzte bereits länger als ein Jahr zurückliegt. 

Datenschutz-Schulung: Damit Datenschutz konkret umgesetzt wird 

Ein Unternehmen ist immer nur so gut wie seine Mitarbeiter. Diese „Binsenweisheit“ gilt ebenso für den Datenschutz. So hat die DSGVO in Art. 39 Abs. 1 lit. b) dem Datenschutzbeauftragten die Überwachung der Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern als Aufgabe zugeteilt. 

Dabei stehen bei einer Schulung drei wesentliche Ziele im Vordergrund: 

  1. Ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme schaffen 
  2. Die Mitarbeiter zum aktiven Datenschutz befähigen 
  3. Die Bereitschaft fördern, datenschutzkonform zu arbeiten 

Datenschutz: preistransparent und passgenau 

Je nach Unternehmensgröße, Geschäftszweck und Anzahl der Mitarbeiter und weiteren Faktoren ist der Aufwand für Audits und Schulungen unterschiedlich hoch. 
 
Um Ihnen ein passgenaues Angebot machen zu können, besprechen wir mit Ihnen alles Relevante in einem unverbindlichen Erstgespräch. 

Bei Buchung des Professional- oder ProfessionalPlus-Pakets profitieren Sie zusätzlich von rabattierten Angeboten sowie weiteren Vorteilen: 

Datenschutz-Cockpit: Hier haben Sie alle Termine, offenen Maßnahmen und To-do-Listen im Blick. Auftraggeber erhalten eine ständig aktualisierte Übersicht über den Kommunikationsverlauf mit ihrem Datenschutzbeauftragten.  

Datenschutz-Box: Wir stellen Ihnen alle Datenschutz-Dokumente, vom Audit-Bericht bis hin zu Datenschutzgrundsätzen des Unternehmens, permanent zur Verfügung. Natürlich in einem gesicherten, DSGVO-konformen Cloudspeicher. 

„Betrieblicher oder externer Datenschutzbeauftragter?“ 

Wer sich für einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten entscheidet, muss darauf achten, dass dieser die erforderlichen Qualifikationen mitbringt. Er braucht genügend Freiraum für seine Aufgaben und nötigen Fortbildungen. 

Der interne Datenschutzbeauftragte kennt das Unternehmen gut – allerdings kann dieser Vorteil sich auch umkehren, da der Blick von außen fehlt. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt diesen mit, inklusive aktuellem Expertenwissen und Best-Practice-Lösungen. Ein Haftungsrisiko übernimmt er ebenfalls – ansonsten bleibt dieses beim Unternehmen. Wenn Sie noch zwischen beiden Möglichkeiten abwägen, hilft Ihnen vielleicht unsere Gegenüberstellung weiter: 

      Vorteile     Nachteile

Betrieblicher
DSB

 
  • Betriebserfahrenheit
  • Bekanntheit und in der Regel Vertrauen bei Mitarbeitern
  • ggfs. zeitlich bessere Verfügbarkeit
  • geringere direkte Kosten (interne Kosten durch zweite Beschäftigung als DSB nicht mitgerechnet)
  • kennt in der Regel die betrieblichen Abläufe
  • kann je nach Anforderung von extern unterstützt werden
 
 
  • mögliche „Betriebsblindheit“
  • ggfs. mangelnde Fachkenntnisse und Erfahrung, daher
  • verpflichtender Schulungs-, Ausbildungs-und Fortbildungsaufwand
  • Kann hohe interne Kosten erzeugen durch geringere Arbeitszeiten in eigentlicher Anstellung
  • Arbeitgeber muss betr. DSB Zeit und Mittel zur Erfüllung seiner Pflichten einräumen
  • Auf Sicht GF evtl. Nachteil: Ausgeprägter Kündigungsschutz bis ein Jahr nach Entlassung als DSB
  • Haftungsrisiko bleibt beim Unternehmen
 

Externer
DSB

 
  • Aktuelles Expertenwissen durch kontinuierliche Weiterbildung (auch zu Spezialthemen)
  • bringt Best-Practice-Lösungen mit
  • effektive Umsetzung mit geringerem Aufwand
  • Blick von außen aufs Unternehmen (analog zu Prüfungsbehörden) -> keine „Betriebsblindheit“
  • Effektive Kostenkontrolle durch Rechtfertigung gegenüber Auftraggeber mit Tätigkeitsbericht und Rechnungsstellung
  • Haftungsrisiko vertraglich vereinbart
 
 
  • höhere direkte Kosten (jedoch transparenter)
  • Firmeninterna gehen an „Fremden“ -> Vertrauen wichtig!
  • Verständnis über betriebsspezifische Abläufe notwendig
  • ggfs. schlechtere Verfügbarkeit▪evtl. mangelndes Vertrauen der Mitarbeiter  -> kann auch bei betrieblichen DSB der Fall sein
 
Vertrauen schaffen, Reputation schützen und Bußgelder vermeiden

Kunden möchten von ihren Dienstleistern oder Lieferanten wissen, was mit ihren Daten geschieht – zu Recht. Unternehmen, die die Vorgaben einhalten, schaffen Vertrauen bei Mitarbeitern und Kunden. Sie sichern ihren guten Ruf und schützen sich gegen Bußgelder oder Abmahnungen und Anzeigen. Denn wenn eine solche bei der Datenschutzbehörde eingeht, ist sie verpflichtet, das Unternehmen zu prüfen. Und schon jetzt nutzen Datenschutzbehörden Amtshilfe, um etwa bei Steuerprüfungen Einsicht in die notwendigen Datenschutz-Dokumente zu verlangen. 

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihren Betrieb:

Garantiert DSGVO-konform. Sie sind für Prüfungen gewappnet.

Ihr Datenschutzbeauftragter hat das erforderliche Fachwissen und hält sich zu aktuellen Datenschutzthemen ständig auf dem Laufenden.

Falls der Datenschutz gefährdet ist oder wurde, ist Ihr Datenschutzbeauftragter immer erreichbar.

Der Arbeitsaufwand für einen internen Datenschutzbeauftragten ist nur schlecht kalkulierbar. Wir bieten dagegen ein durchschaubares Kostenmodell, individuell für jeden Bedarf.

Sie haben noch Fragen? Rund um das Thema steht Ihnen unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter Felix Kunz zur Verfügung: Tel. 02774 / 924913 210

weitere Leistungen